Der Weg zur Ablegung der feierlichen Profess, der endgültigen Anwort auf den Ruf des Heiligen Geistes, braucht Zeit und Reife. Sowohl die Frau, die in sich den Ruf verspürt, als auch die Gemeinschaft, der sie beitreten möchte, prüfen gemeinsam, ob dies dem Willen Gottes entspricht. Zu Beginn von jedem der nachfolgend aufgezählten Schritte bittet die Kandidatin selbst um die Zulassung. Sie erfährt beim Durchlaufen dieser Etappen die wachsende Verbindlichkeit ihres Weges hin zur Ganzhingabe an Gott und zur endgültigen Bindung an die Gemeinschaft. Die Kandidatin erhält in diesen Phasen eine angemessene Ausbildung und bringt sich nach ihren Talenten und Gaben in der Gemeinschaft ein. Die Ordensausbildung richtet sich nach den verbindlichen Vorgaben des Kirchenrechts (CIC 646 ff) und der „Instruktion Cor Orans zur Anwendung der apostolischen Konstitution Vultum Dei quaerere über das kontemplative Leben der Nonne“. Diese sind für uns verbindlich, weil wir eine monastische Gemeinschaft sind.
Zur Ausbildung zählen folgende Abschnitte: