Mit der ausdrücklichen Bitte um Aufnahme ins Kloster, die in schriftlicher Form der Äbtissin übergeben wird, erhält die Kandidatin die Erlaubnis zum Eintritt. Dies bedeutet, dass sie in die Klausur zu den Schwestern zieht, um ihre Berufung innerhalb der Gemeinschaft zu prüfen. Das 12 Monate dauernde Postulat ist in erster Linie darauf ausgerichtet sich an das klösterliche Leben, die Tagesordnung und die Mitschwestern zu gewöhnen, denn es bestehen viele Unterschiede zum Leben „draußen“ – bei den Zubettgeh- und Weckzeiten angefangen bis hin zur Verlagerung des Arbeits- und Lebensraumes an nur einen Ort. Dieser Übergang ins kontemplativ-monastischen Leben erfordert eine gewisse Zeitspanne. Die Postulantin nimmt währenddessen bereits Zeit am Gemeinschaftsleben teil, befolgt die Tagesordnung und lernt einzelne Arbeitsbereiche kennen. Sie kann aber jederzeit wieder gehen. Bestärkt sich das Gefühl jedoch, von Gott an diesen Ort gerufen zu sein, bittet die Postulantin um Aufnahme in das Noviziat.