Nach Ablauf der zwei Jahre und nach der erhaltenen Zustimmung durch den Konvent kann sich die Novizin durch das erstmalige Ablegen der zeitlichen Gelübde an die Gemeinschaft binden. In den Gelübden der Beständigkeit, des klösterlichen Lebenswandels und des Gehorsams konkretisiert sich die benediktinische Lebensform der Gottsuche. Die Zeit nach der ersten Profess (Juniorat) dient der Schwester zur weiteren Erprobung ihres begonnenen Weges und zur Einübung in den klösterlichen Alltag durch eine noch stärkere Einbindung in den Tagesablauf der Professschwestern und in die Verpflichtungen der Gemeinschaft. Nach der Profess wird ein fester Arbeitsplatz zugewiesen, der sich an Ausbildung und Fähigkeiten der Schwester orientiert und für welchen die Schwester Verantwortung übernimmt.