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Unsere Äbtissin kommt von drei Strafantragen wegen der Gewährung von Kirchenasyl ohne Strafe davon:Gerichtsverfahren wegen Kirchenasyl beendet

Nach der Gerichtsverhandlung
Datum:
Veröffentlicht: 14.3.23
Von:
Mutter Mechthild Thürmer

Unsere Äbtissin ohne juristische Strafe

Die drei Strafanträge wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt gegen Mutter Mechthild sind vor dem Amtsgericht in Bamberg am 28. Februar 2023 beendet worden. In zwei Fällen wurde sie freigesprochen, in einem Fall wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt.  Sie muss weder die in Aussicht gestellten 2500 Uhr Euro Strafe zahlen noch die zusätzlich angedrohte Gefängnisstrafe antreten. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

Die Staatsanwaltschaft plädierte in zwei der drei Fälle für einen Freispruch. Einer Weiterverfolgung des dritten Verfahrens kam Mutter Mechthild mit ihrer Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens zuvor.

Die Äbtissin wollte der Nigerianerin, die dreimal über das Mittelmeer flüchtete und dabei unermessliches Leid erfahren mussten, die Aussage vor Gericht ersparen. Sie willigte dabei ein, dass das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wird.  Die Einstellung ist ohne Auflagen erfolgt. Anwalt und Verfahren zahlt die Staatskasse.

Seit 2015 hat unsere Gemeinschaft mehr als 30 schutzbedürftigen Menschen, v.a. Frauen Kirchenasyl gewährt. Den Geflüchteten, die u.a. Vergewaltigungen, Folter und Versklavung erlebten und diese erneut bei der Abschiebung zu befürchten hatten, wurden in Extremsituationen aufgenommen. 

Weihbischof Herwig Gössl begrüßte die Einstellung des Verfahrens, "da Mutter Mechthild ausschließlich aus christlicher Nächstenliebe gehandelt habe".  Unsere Äbtissin hat für ihr Engagement im Jahre 2021 den Göttinger Friedenspreis erhalten. Gemeinsam mit dem evangelischen Pfarrer- Ehepaar Wittmann-Schlechtweg aus Hallstadt wurde ihr der Löwenherzfriedenspreis verliehen.

Der ganze Konvent freut sich sehr über diesen Ausgang. Wir danken allen, die für unsere Äbtissin gebetet haben!