Kirchenasyl-Verfahren gegen Mutter Mechthild eingestellt
Benediktineräbtissin kommt nach der Gewährung von Kirchenasyl in drei Fällen ohne Strafe davon
Das Kirchenasyl-Verfahren gegen Mutter Mechthild ist vor dem Amtsgericht in Bamberg eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft so wie auch unsere Äbtissin haben einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld zugestimmt. Die Einstellung ist ohne Auflagen erfolgt.
Angeklagt war Mutter Mechthild wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, weil sie drei ausreisepflichtigen Frauen Kirchenasyl gewährt hatte. Diesen drei Frauen hätte sonst die Abschiebung gedroht.
Weihbischof Herwig Gössl, begrüßte die Einstellung des Verfahrens, "da Mutter Mechthild ausschließlich aus christlicher Nächstenliebe gehandelt habe". Hierfür wurde Sie für Ihre Tat unter anderem mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet.
Der ganze Konvent freut sich ebenfalls sehr über diesen Ausgang und wir danken allen, die für unsere Äbtissin gebetet haben!